Allgemeine Geschäftsbedingungen Blumen Horvath – Gartenbau
1.0 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Blumen Horvath, Inhaber Heinz Horvath, und unseren Kunden.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende, sowie solche Bedingungen unserer Kunden, die in diesen AGB geregelt sind, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, von unseren AGB abweichenden oder nicht geregelten Bedingungen unserer Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen, oder, wenn unsere Kunden in ihrer Anfrage oder in ihrer Bestellung auf die Geltung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.
1.3 Diese AGB gelten auch für Nach- und Folgeaufträge.
1.4 Entgegenstehende, von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.0 Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern wir keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
2.2 Sollten in den Angeboten keine Bindungsdauer vereinbart sein, sind wir jederzeit berechtigt, vor einer Angebotsannahme das Angebot zurück zu ziehen.
2.3 Angebotsannahmen haben stets schriftlich zu erfolgen. Einschränkungen der Angebotsannahme, beispielsweise nur über einen Teil des Angebotes, oder unter Hinzufügung von Bedingungen sind unzulässig.
2.4 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche von uns überlassene Unterlagen sind auf unser Verlangen ehest möglich zurückzustellen.
2.5 Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter oder sonstige von herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt, sofern wir dem Auftraggeber nichts Gegenteiliges, insbesondere eine Bevollmächtigung bestimmter Personen mitgeteilt haben. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge, die entgegen dieser Bestimmung erteilt werden, sind daher unwirksam und sind allfällige Kostenfolgen von unserem Kunden zu tragen.
- Ausführung der Arbeiten
3.1 Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Subunternehmen zu erbringen.
3.2 Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt notwendig bzw. unvermeidlich sind, jedoch ohne unser Verschulden erst während der Arbeitsdurchführung erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Sofern es sich dabei um unbedingt notwendige bzw. unvermeidliche Arbeiten handelt, die eine Kostenüberschreitung um mehr als 15% des vereinbarten Entgelts bewirken, muss der Auftraggeber diese vor Durchführung genehmigen. Nur wenn der Auftraggeber die Arbeiten genehmigt, ist er verpflichtet, diese zu bezahlen. Ansonsten kann der Auftraggeber aber aus diesem Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind alle bisher geleisteten Arbeiten zu vergüten. Bei einer Kostenüberschreitung von weniger als 15% des vereinbarten Entgelts ist der Auftraggeber auch ohne vorherige Genehmigung zur Bezahlung verpflichtet. Werden im Laufe der Durchführung der Arbeiten über das Angebot hinausgehende Arbeiten für zweckmäßig erkannt, so ist ebenfalls dem Auftraggeber unverzüglich Nachricht zu geben. Wenn der Auftraggeber diese Arbeiten genehmigt, gelten sie als Zusatzaufträge, die gesondert zu verrechnen sind.
3.3 Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber verpflichtet.
3.4 Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw. unmöglich machen.
3.5 Die notwendige Gerüstung, Aufzugsmöglichkeit samt Wartung, Bauwasser, Strom und sonstige notwendigen, baulichen Voraussetzungen hat der Auftraggeber, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, kostenlos beizustellen.
- Abnahme
4.1 Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung des Auftrages unverzüglich anzuzeigen. Sofern das nicht erfolgt, gilt auch der Zugang der Rechnung beim Auftraggeber als Anzeige der Fertigstellung.
4.2 Eine Abnahmebesichtigung hat innerhalb von 8 Tagen nach der Anzeige oder dem Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zu erfolgen. Der Auftraggeber kann auf die Abnahmebesichtigung verzichten. Als Verzicht gilt, wenn der Auftraggeber die Besichtigung nicht innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Anzeige oder Zugang der Rechnung verlangt. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden hierauf bei Fristbeginn besonders hingewiesen.
4.3 Bei Fundamenten oder anderen später nicht mehr messbaren Ausführungen kann der Auftraggeber die Ausmaßkontrolle nur verlangen, solange die Ausmaße feststellbar sind.
4.4 Die bei der Abnahmebesichtigung festgestellte Fertigstellung der Arbeiten und ihr Ausmaß hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich zu bestätigen (Abnahmebestätigung). Dies gilt auch für die vorzeitige Besichtigung von Fundamenten oder anderen, später nicht mehr messbaren Ausführungen.
4.5 Pflanzen gelten am vereinbarten Tag ihrer Einpflanzung an den Auftraggeber als übernommen. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers.
- Mängelrüge
5.1 Für Lieferungen unter Unternehmern gilt § 377 UGB: Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers sind nach der Anzeige der Fertigstellung im Rahmen der Abnahmebesichtigung zu untersuchen. Mängel, die dabei festgestellt werden bzw. leicht oder bei entsprechender Aufmerksamkeit feststellbar sind, sind unverzüglich nach der Abnahmebesichtigung schriftlich zu rügen.
5.2 Später hervorkommende Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.3 Musste der Auftraggeber oder eine von ihm bestellte örtliche Bauleitung oder sonstige fachmännische Aufsicht während der Ausführung von Arbeiten oder bei der Lieferung von Pflanzen Mängel erkennen, so sind diese unverzüglich nach deren möglicher Entdeckung zu rügen.
5.4 Erfolgt keine Abnahmebestätigung, so gilt die Leistung oder Lieferung als ordnungsgemäß übernommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung oder dem Zugang der Rechnung allfällige Mängel schriftlich gerügt hat.
5.5 Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln sind in diesem Fällen ausgeschlossen.
- Gewährleistung und Gewährleistungsfrist, Schadenersatz
6.1 Der Auftragnehmer leistet dafür Gewähr, dass seine Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sachgerecht und fachgerecht ausgeführt wurden.
6.2 Mutterboden oder Humuslieferungen werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.
6.3 Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer ausgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, wird nicht gehaftet. Die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Maßgabe des erteilten Auftrages das Unkraut zu bekämpfen, wird dadurch nicht berührt.
6.4 Wenn der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, so hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht aufgeht, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn ihm die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode, im Allgemeinen für ein Jahr, übertragen wurde. Von dieser Verpflichtung ist er jedoch befreit, wenn die Schäden auf das seiner Einflussnahme entzogene Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstiger äußerer Einflüsse oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.
6.5 Treten Mängel auf, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber ihre Beseitigung verlangen, jedoch nur, wenn die Beseitigung keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sollte eine Beseitigung des Mangels sowohl durch Verbesserung als auch durch Austausch einer Lieferung / Leistung möglich sein, entscheidet der Auftragnehmer, auf welche Art er den Gewährleistungsanspruch erfüllt. Wenn die Beseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird.
6.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre ab Abnahme (vergleiche oben Abschnitt 5) der vertraglichen Leistung, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. Für Geschäfte zwischen Unternehmern wird die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ausgeschlossen.
6.7 Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Auftraggeber durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten. Für alle anderen Schäden, ausgenommen Personenschäden, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Geschäften zwischen Unternehmern ist das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit vom Geschädigten zu beweisen.
6.8 Im Fall der Auftragsstornierung durch den Auftraggeber, aus Gründen die nicht in unsere Sphäre fallen, ist dieser verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von zumindest 25% der Auftragssumme zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
- Rechnungslegung und Zahlung
7.1 Mit den vereinbarten Preisen werden alle vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen einschließlich der Nebenleistungen im Sinne der ÖNORM 2241 abgegolten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung erfolgt die Verrechnung nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bzw. der bei der Abnahme festgestellten Mengenermittlung. Über Abschnitt 8.1. hinausgehende Leistungen, insbesondere Leistungen, die im Anbot nicht ausdrücklich angeführt sind, sowie Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge, werden aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit und der damit verbundenen Lieferungen nach den üblichen Verrechnungssätzen berechnet.
- Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung
- Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder
- Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein,
so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, wenn zwischen Auftragserteilung und Abschluss der Leistungsausführung nicht weniger als 2 Monate liegen.
7.4 Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen aufgrund von Teilrechnungen oder Teilaufstellungen sind abzüglich eines 7%igen Deckungsrücklasses binnen 8 Tagen zu bezahlen. Schlussrechnungen sowie saisonmäßige Abschlussrechnungen sind binnen 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge sind, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart werden, unzulässig. Der Deckungsrücklass kann über Verlangen des Auftragnehmers durch eine Bankgarantie ersetzt werden.
7.5 Die Höchstsumme des Haftrücklasses darf 3 % der Auftragssumme nicht übersteigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Haftrücklass durch eine Bankgarantie zu ersetzen. Zum Abzug eines Haftrücklasses ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung bei Vertragsabschluss erforderlich.
7.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen; hierdurch werden darüber hinaus gehende Schadenersatz-ansprüche nicht beeinträchtigt.
- Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen im Eigentum des Auftragnehmers. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Pflanzen werden im Fall des Einpflanzens durch den Auftraggeber kein wesentlicher Bestandteil von Grund und Boden.
8.2 Der Auftragnehmer darf daher auf Kosten des Auftraggebers nach Überschreitung des vorgesehenen Zahlungszieles und nach vorheriger schriftlicher Androhung der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes die Lieferung entfernen. Allfällige, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
9.0 Datenschutz
9.1 Im Zuge von Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Auftrages werden zur Vertragserfüllung notwendige personenbezogene Daten auf Grundlage Art. 6. Abs. 1 lit.b DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet. Für die Nutzung der personenbezogenen Daten für weitere Verarbeitungszwecke werden gesonderte Einwilligungen eingeholt.
9.2 Es werden alle für den Schutz der personenbezogenen Daten notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen.
9.3 Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, unsere Kunden haben in die Datenweitergabe eingewilligt, diese ist zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen notwendig oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dies kann sich insbesondere eine Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und zum Schutz von Eigentumsrechten handeln.
9.4 Soweit wir personenbezogenen Daten an externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zur Durchführung elektronischer Prozesse übermitteln, wird dieser Auftragsverarbeiter entsprechend Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet und die Einhaltung des Vertrages kontrolliert.
9.5 Personenbezogene Daten unserer Kunden werden nur für den Zeitraum verarbeitet und gespeichert, der zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich oder gesetzlich vorgegeben ist. Entfällt der Verarbeitungszweck oder läuft eine vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
9.6 Unsere Kunden haben hinsichtlich der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte :
– gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, in dem dort bezeichneten Umfang Auskunft über ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
– gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, sie aber deren Löschung ablehnen, wir die Daten nicht mehr benötigen, sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
– gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, ihre personenbezogenen Daten, die sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
– gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.
9.7 Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung ist zuständig:
Blumen Horvath
Inhaber Heinz-Peter Schindler
Georgistraße 11
A-7000 Eisenstadt
office@blumen-horvath.at
10.0 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
10.1 Für alle sich aus unseren Leistungen ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens als Erfüllungsort.
10.2 Sämtliche Rechtsbeziehungen sowohl vertraglicher als auch gesetzlicher Natur zwischen uns und unseren Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie der Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht.
10.3 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich vorvertraglicher Schuldverhältnisse oder sonstiger Rechtsverhältnisse zwischen uns und unseren Kunden gilt, dass falls nicht zwingende gesetzliche Bestimmung anderes vorsehen, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Blumen Horvath – Floristik
1.0 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Blumen Horvath, Inhaber Heinz Horvath, und unseren Kunden.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende, sowie solche Bedingungen unserer Kunden, die in diesen AGB geregelt sind, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, von unseren AGB abweichenden oder nicht geregelten Bedingungen unserer Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen, oder, wenn unsere Kunden in ihrer Anfrage oder in ihrer Bestellung auf die Geltung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.
1.3 Diese AGB gelten auch für Nach- und Folgeaufträge.
1.4 Entgegenstehende, von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.0 Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern wir keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
2.2 Sollten in den Angeboten keine Bindungsdauer vereinbart sein, sind wir jederzeit berechtigt, vor einer Angebotsannahme das Angebot zurück zu ziehen.
2.3 Angebotsannahmen haben stets schriftlich zu erfolgen.
3.0 Preise
3.1 Die Preise des Blumenfachgeschäfts verstehen sich stets einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Leistungen, die über den Verkauf der Pflanzen und Blumen im Geschäft hinausgehen, sind stets gesondert zu vergüten, insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort, wobei die jeweils gültigen Preise für unsere Zusatzleistungen in unserem Geschäft aufliegen.
3.3 Im Fall der Auftragsstornierung durch den Kunden, aus Gründen die nicht in unsere Sphäre fallen, ist dieser verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von zumindest 25% der Auftragssumme zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
4.0 Fälligkeit
4.1 Sämtliche Leistungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausnahmsweise ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
4.2 Zahlungen können in bar, per Bankomatkarte oder per Kreditkarte vorgenommen werden.
5.0 Lieferzeit und Gefahrtragung
5.1 Vorausbestellte Ware wird am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit angeliefert und sind unsere Kunden verpflichtet, die Ware zu diesem Zeitpunkt anzunehmen. Für den Fall, dass eine Anlieferung durch uns aus Gründen, an denen uns kein Verschulden trifft, nicht pünktlich vorgenommen werden kann, sind unsere Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine zeitnahe Übergabe arrangiert werden kann. Für den Fall, dass eine Anlieferung und Annahme durch von unseren Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, sind diese verpflichtet, umgehend für eine zeitnahe Annahme zu sorgen, wobei allfällige zusätzliche Kosten unsererseits gesondert zu vergüten sind. Unsere Kunden tragen ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges die Gefahr für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware.
5.2 Bei Bestellungen für Sonn- und Feiertage sind wir berechtigt, die Ware am Vortag anzuliefern, sollte nichts anderes mit unseren Kunden vereinbart sein.
5.3 Jede Versendung oder Anlieferung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Kunden.
5.4 Blumen Horvath haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Lieferanschrift. Auch für von unseren Kunden beigegebenen Begleitwaren haften wir nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.
6.0 Gewährleistung und Haftung
6.1 Bei einer Vorausbestellung, können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über die Eigenschaften der Pflanze getroffen wurde.
6.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, sind unsere Kunden berechtigt, Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Mängel an der Ware sind uns bereits bei Übergabe mitzuteilen. Spätere Reklamationen können aufgrund der leichten Beschädigung der Ware durch unrichtigen Gebrauch nicht berücksichtigt werden.
6.4 Wir haften unseren Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) Die Haftung ist begrenzt mit den Auftragswert und Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber binnen drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis, geltend zu machen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mangelfolgenschäden sowie entgangenen Gewinn. Ausgeschlossen wird weiters die Anwendbarkeit von § 933 b ABGB. Sämtliche Haftungsbeschränkungen geltend im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen.
6.5 Von uns gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Wir können deshalb keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch entstehen, dass von unseren Kunden keine zusätzlichen Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufgestellt werden.
7.0 Eigentumsvorbehalt
7.1 Sämtliche Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
8.0 Datenschutz
8.1 Im Zuge von Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Auftrages werden zur Vertragserfüllung notwendige personenbezogene Daten auf Grundlage Art. 6. Abs. 1 lit.b DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet. Für die Nutzung der personenbezogenen Daten für weitere Verarbeitungszwecke werden gesonderte Einwilligungen eingeholt.
8.2 Es werden alle für den Schutz der personenbezogenen Daten notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen.
8.3 Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, unsere Kunden haben in die Datenweitergabe eingewilligt, diese ist zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen notwendig oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dies kann sich insbesondere eine Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und zum Schutz von Eigentumsrechten handeln.
8.4 Soweit wir personenbezogenen Daten an externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zur Durchführung elektronischer Prozesse übermitteln, wird dieser Auftragsverarbeiter entsprechend Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet und die Einhaltung des Vertrages kontrolliert.
8.5 Personenbezogene Daten unserer Kunden werden nur für den Zeitraum verarbeitet und gespeichert, der zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich oder gesetzlich vorgegeben ist. Entfällt der Verarbeitungszweck oder läuft eine vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
8.6 Unsere Kunden haben hinsichtlich der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte :
– gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, in dem dort bezeichneten Umfang Auskunft über ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
– gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, sie aber deren Löschung ablehnen, wir die Daten nicht mehr benötigen, sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
– gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, ihre personenbezogenen Daten, die sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
– gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.
8.7 Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung ist zuständig:
Blumen Horvath
Inhaber Heinz-Peter Schindler
Georgistraße 11
A-7000 Eisenstadt
office@blumen-horvath.at
9.0 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
9.1 Für alle sich aus unseren Leistungen ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens als Erfüllungsort.
9.2 Sämtliche Rechtsbeziehungen sowohl vertraglicher als auch gesetzlicher Natur zwischen uns und unseren Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie der Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht.
9.3 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich vorvertraglicher Schuldverhältnisse oder sonstiger Rechtsverhältnisse zwischen uns und unseren Kunden gilt, dass falls nicht zwingende gesetzliche Bestimmung anderes vorsehen, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt.